Muss ich einem Dienstleister meine Passwörter geben?

Philipp Brähler · Testamentsvollstrecker
Philipp Brähler · Testamentsvollstrecker
Aktualisiert am [DATUM] · [LESEZEIT]
Kurz gesagt

Nein. Sie müssen einem Dienstleister keine Passwörter oder PINs überlassen. Zugangsdaten bleiben bei Ihnen, etwa im Passwortmanager mit Notfallzugang oder versiegelt hinterlegt. Im Verzeichnis steht nur, wo sie liegen und wie der Zugriff im Ernstfall freigegeben wird, erst gegen Nachweis wie Sterbeurkunde oder Testamentsvollstreckerzeugnis.

Warum Passwörter nicht in fremde Hände gehören

Ein Verzeichnis des digitalen Nachlasses soll Orientierung schaffen, keine neue Angriffsfläche. Passwörter, PINs und Seed-Phrasen, die bei einem Dienstleister gespeichert sind, bleiben über Jahre ein zusätzliches Ziel für Missbrauch. Deshalb bleiben Zugangsdaten dort, wo Sie sie ohnehin verwalten: in Ihrem eigenen Passwortmanager mit Notfallzugang oder versiegelt und persönlich hinterlegt. Für die Arbeit an Ihrem Verzeichnis werden diese Daten grundsätzlich nicht im Voraus benötigt.

Was stattdessen dokumentiert wird

Im Verzeichnis stehen die Konten und Dienste, die es gibt, dazu Ihre Wünsche je Konto: übergeben, beenden oder löschen. Ergänzt wird das um die Fundstelle der Zugangsdaten, zum Beispiel „Passwortmanager, Notfallzugang“ oder „versiegelter Umschlag bei [STELLE]“. Das Verzeichnis benennt außerdem, wer im Ernstfall wofür zuständig ist. Es enthält keine Passwörter, PINs oder Seed-Phrasen.

Was dokumentiert wird
Konten und Dienste im ÜberblickIhre Wünsche je KontoFundstelle der ZugangsdatenBenannte Zuständigkeiten
Was nicht hineingehört
Passwörter und PINsSeed-Phrasen und Wallet-SchlüsselVollständige VertragsunterlagenZugangscodes für Bankkonten

Wie der Zugriff im Ernstfall freigegeben wird

Der Zugriff ist an einen Nachweis gebunden, etwa eine Sterbeurkunde oder ein Testamentsvollstreckerzeugnis. Erst dann wird sichtbar, wo etwas liegt und wer laut Verzeichnis wofür vorgesehen ist. Wer was erhält, legen Sie vorher selbst fest. Soll dafür ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden, wird das im Testament festgelegt; die Gestaltung übernimmt Ihr Notar oder Ihre Fachanwältin, ich liefere die Grundlage. Änderungen an Ihren Wünschen sind jederzeit möglich, üblich ist eine gemeinsame Durchsicht einmal im Jahr.

Checkliste für heute

Fünf Schritte, mit denen Sie ohne Dienstleister beginnen können:

01Listen Sie auf, welche Konten und Dienste Sie überhaupt nutzen.
02Prüfen Sie, ob Ihr Passwortmanager einen Notfallzugang unterstützt.
03Legen Sie fest, wer welches Konto übergeben, beenden oder löschen soll.
04Notieren Sie die Fundstelle Ihrer Zugangsdaten, nicht die Zugangsdaten selbst.
05Besprechen Sie mit Ihrer Familie, wer im Ernstfall wen informiert.

Quellen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Testamentsvollstreckung [QUELLE] [DATUM]Verbraucherzentrale, Digitaler Nachlass [QUELLE] [DATUM]
Philipp Brähler
[QUALIFIKATION] · Testamentsvollstrecker mit Schwerpunkt digitaler Nachlass
Mehr über Philipp
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Häufige Fragen

Eine private Notiz kann verloren gehen oder veralten. Ein Verzeichnis mit klaren Fundstellen und benannten Zuständigkeiten bleibt auch dann nachvollziehbar, wenn sich Konten oder Zugangswege ändern.

Sie aktualisieren die Fundstelle im Verzeichnis. Die eigentlichen Zugangsdaten bleiben weiterhin bei Ihnen, unabhängig vom gewählten Dienst.

Ja. Seed-Phrasen und private Schlüssel gehören ebenso wenig in ein Verzeichnis wie Passwörter. Auch hier wird nur die Fundstelle des Zugangswegs dokumentiert.

Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.