Philipp Brähler im Gespräch mit einem Ehepaar
Für Privatpersonen

Ihr digitaler Nachlass. Übersichtlich vorbereitet.

Konten, Fotos, Verträge und digitale Werte: Wir halten fest, was es gibt, was damit geschehen soll und wer es im Ernstfall erhält. Ihre Angehörigen wissen dann, wo sie nachsehen.

01Für wen

Wer sich bei mir meldet.

Sie möchten Ihre Familie entlasten.
Sie haben viele Konten, Geräte und Zwei-Faktor-Zugänge.
Sie besitzen Kryptowerte, Domains oder digitale Rechte.
Es gibt Inhalte, die privat bleiben sollen.
02Was Sie am Ende haben

Ein Verzeichnis. Kein einziges Passwort.

Wir erfassen, was Sie haben und was damit geschehen soll. Zugangsdaten bleiben bei Ihnen. Im Verzeichnis steht nur, wo etwas liegt und wer es wann bekommt.

Übersicht Ihrer wichtigen Konten und Dienste
Ihre Wünsche je Konto: übergeben, beenden oder löschen
Fundstellen der Zugangsinformationen, keine Passwörter
Benannte Zuständigkeiten: wer was wann erhält
Ein Plan, wie alles aktuell bleibt
Umfang und Form richten sich nach Ihrem Bedarf. LIEFERFORM BESTÄTIGEN
Verzeichnis · Digitaler Nachlass
Beispielansicht
KategorieAnordnung
E-Mail-Konten3 Konten
ÜBERGEBEN
Cloud-Fotos2,1 TB
ÜBERGEBEN
Krypto-Wallets2 Wallets
ÜBERGEBEN
Messenger4 Dienste
LÖSCHEN
Abonnements11 Verträge
BEENDEN
Domains und Websites2 Domains
ÜBERGEBEN
Geschäftliche Zugänge17 Zugänge
STELLVERTRETUNG
Zugangsdaten · nicht enthalten0 / 7 geregelt
Löschen: soweit es sich umsetzen lässt.
ÜbergebenFotos, Domains, Guthaben an die Richtigen.
BeendenAbonnements, Verträge, laufende Kosten.
LöschenWas Sie angeordnet haben, soweit es sich umsetzen lässt.
03So läuft es ab

Heute vorsorgen. Im Ernstfall umsetzen.

Heute01

Orientierungs­gespräch

30 Minuten per Video oder Telefon. Wir klären Ihre Situation und welche Unterstützung sinnvoll ist. Kostenlos.

Heute02

Bestandsaufnahme und Plan

Wir erfassen Konten, Werte und Wünsche. Sie erhalten Ihr Verzeichnis und einen klaren Plan.

Heute03

Abstimmung mit Fachleuten

Soll ich als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden, gestaltet Ihr Notar oder Ihre Fachanwältin das Testament. Ich liefere die Grundlage.

Laufend04

Aktuell halten

Einmal im Jahr oder bei Änderungen passen wir das Verzeichnis an.

Im Ernstfall05

Umsetzung

Als Testamentsvollstrecker sichere ich Zugänge, beende Verträge und übergebe, was Sie festgelegt haben.

04Umgang mit Daten

Ihre Zugangsdaten bleiben bei Ihnen.

Die wichtigste Frage zuerst: Sie müssen mir keine Passwörter geben. So ist die Arbeit aufgebaut. VERFAHREN BESTÄTIGEN

Sie entscheidenZugänge bleiben bei IhnenNachweis im ErnstfallUmsetzung nach Ihren Wünschen
01
Welche Angaben erhalte ich?Eine Übersicht Ihrer Konten und Dienste und Ihre Wünsche dazu. Keine Passwörter, keine PINs, keine Seed-Phrasen.
02
Wo liegen die Zugangsdaten?Bei Ihnen: im Passwortmanager mit Notfallzugang oder versiegelt hinterlegt. Das Verzeichnis nennt nur die Fundstelle.
03
Wer kann wann darauf zugreifen?Erst im Ernstfall und nur gegen Nachweis, etwa Sterbeurkunde oder Testamentsvollstreckerzeugnis. Wer was erhält, legen Sie fest.
04
Wie bleibt alles aktuell?Wir vereinbaren einen Rhythmus für die Aktualisierung. Änderungen sind jederzeit möglich.
05
Was passiert, wenn ich selbst ausfalle?[VERTRETUNGSREGELUNG BESTÄTIGEN] Zum Beispiel ein benannter Ersatz-Testamentsvollstrecker nach § 2197 Abs. 2 BGB und eine kollegiale Vertretung.
05Diskretion
Nachrichten. Fotos. Chats.
Nach dem Tod gehen sie grundsätzlich an die Erben.

Wer das für bestimmte Inhalte nicht möchte, kann Vorsorge treffen.

01
Sie halten fest, was mit persönlichen Inhalten geschehen soll.
02
Ein Testamentsvollstrecker kann angewiesen werden, bestimmte Inhalte zu löschen oder Verträge zu beenden.
03
Wir klären vorab, was sich rechtlich und technisch umsetzen lässt.
GrenzeVermögenswerte bleiben offenlegungspflichtig: gegenüber Erben im Rahmen der Rechenschaft (§ 2218 BGB) und gegenüber Pflichtteilsberechtigten (§ 2314 BGB). Was mit rein persönlichen Inhalten geschieht, klären wir im Einzelfall. Die Anordnung erfolgt im Testament, die Gestaltung übernimmt Ihr Notar oder Ihre Fachanwältin.
06Kryptowerte

Kryptowerte: Der Zugangsweg entscheidet.

Ohne einen nutzbaren Zugangsweg können Kryptowerte unerreichbar werden. Seed-Phrase oder Private Key gehören nicht ins Testament, das bei der Eröffnung mehrere Personen lesen. Wir regeln, wo der Zugangsweg liegt und wer ihn wann erhält.

Ratgeber: Kryptowerte im Nachlass
Hardware-Wallet auf einem Holztisch
07Kosten

Wie der Preis entsteht.

Heute

Vorsorge einrichten

Das Erstgespräch ist kostenlos. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot, zugeschnitten auf Umfang und Aufwand.

BestandsaufnahmeVerzeichnis und PlanNachlasskontakte bei Google, Apple und Meta [BESTÄTIGEN]Grundlage für Notar oder Fachanwalt
Laufend

Aktualisierung

Auf Wunsch halten wir Ihr Verzeichnis aktuell. Umfang und Rhythmus vereinbaren wir gemeinsam. [BESTÄTIGEN]

DurchsichtAnpassung des VerzeichnissesErinnerung
Im Ernstfall

Umsetzung im Ernstfall

Die Vergütung richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand. Die Grundlage legen wir vorab gemeinsam fest, sie kann im Testament bestimmt werden (§ 2221 BGB).

Zugänge sichernVerträge beendenÜbergabenDokumentation

Warum hier keine Preise stehen: Jeder Nachlass ist anders. Der Aufwand hängt davon ab, wie viele Konten, Werte und Beteiligte es gibt und was im Ernstfall zu tun ist. Deshalb erhalten Sie nach dem Erstgespräch ein Angebot, das zu Ihrer Situation passt.

Persönliches Erstgespräch
08Häufige Fragen

Was Menschen mich zuerst fragen.

Ihre Frage fehlt? Rufen Sie an: 06131 995460

Nein. Zugangsdaten bleiben bei Ihnen, zum Beispiel im Passwortmanager mit Notfallzugang oder versiegelt hinterlegt. Im Verzeichnis steht nur, wo sie liegen und wie der Zugriff im Ernstfall freigegeben wird.

Ja. Übersicht, Wünsche und Nachlasskontakte bei Google, Apple und Meta lassen sich ohne Testament vorbereiten. Vollmachten gestaltet Ihr Notar oder Anwalt.

Wenn ein Testamentsvollstrecker Ihre Wünsche umsetzen soll. Er wird im Testament ernannt (§ 2197 BGB). Die Gestaltung übernimmt Ihr Notar oder Ihre Fachanwältin, ich liefere die Grundlage.

Das hängt von Umfang und Aufwand ab: wie viele Konten, Werte und Beteiligte es gibt. Das Erstgespräch ist kostenlos, danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot. Die Vergütung für die Umsetzung im Ernstfall legen wir vorab gemeinsam fest.

Sie melden sich, wir passen das Verzeichnis an. Einmal im Jahr gehen wir es gemeinsam durch. [BESTÄTIGEN]

Ich erstelle Übersicht und Plan und setze sie im Ernstfall als Testamentsvollstrecker um. Ihr Notar oder Ihre Fachanwältin gestaltet das Testament. Ihre Angehörigen erhalten, was Sie festgelegt haben.

Im Verzeichnis steht, welche Abos beendet werden sollen; im Ernstfall kündige ich sie als Testamentsvollstrecker gegen Nachweis.

Ja, im Verzeichnis legen Sie je Konto fest, was geschehen soll, auch dass etwas nicht übergeben wird; was sich rechtlich umsetzen lässt, klären wir vorab.

Philipp Brähler · Testamentsvollstrecker

Ein Gespräch. Klarheit über die nächsten Schritte.

Wir besprechen Ihre Situation und klären, welche Unterstützung für Sie sinnvoll ist. 30 Minuten, kostenlos, per Video oder Telefon.

Oder anrufen: 06131 995460